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Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

  • Beratung der Schulleitung (Freigaben, Verfahresverzeichnis, Umsetzung des Datenschutzes)

  • Beratung und Prüfung von Freigaben

  • Hinwirkung auf die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben (gem. Art 25 BayDSG)

  • Beantwortung konkreter Anfragen

  • Fortbildungen im Bereich Datenschutz

Die Schulleitung ist und bleibt für den Datenschutz verantwortlich!