Gesellschaftlicher Auftrag
Inklusion „ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die neben rechtlichen Rahmenbedingungen und Ressourcen auch eine veränderte Einstellung innerhalb der Gesellschaft erfordert. Es handelt sich um einen Prozess, bei dem alle beteiligten Partner zusammenwirken müssen, um zunehmend und nachhaltig Verbesserungen erreichen zu können.“ (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 2013)
Mit dem Begriff „Inklusion“ wird ein Perspektivenwechsel im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen beschrieben, der über Integration hinausgeht. Im Fokus steht nicht mehr die individuelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Inklusion bedeutet die Teilhabefähigkeit des Einzelnen und die Teilhabemöglichkeiten der Gesellschaft in Einklang zu bringen.
Durch Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 hat sich Deutschland als Vertragsstaat zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung verpflichtet. Dieser gesamtgesellschaftliche Auftrag hat auch Folgerungen für die schulische Bildung.
Inklusive Bildung ist damit der Auftrag an alle Schulen und an alle Lehrkräfte, Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten und entsprechend ihren Begabungen individuell zu fördern. Inklusive Pädagogik stellt nicht nur die Bedürfnisse des einzelnen Kindes/Jugendlichen in den Mittelpunkt, sie „bedeutet eine erweiterte Form von Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler im Bildungssystem“ (Fischer u.a. 2012), also „eine besondere Beachtung der [...] Heterogenität und Würdigung der Vielfalt“ (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 2011).
Zur Umsetzung dieser Vorgaben setzt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf ein vielfältig differenziertes und durchlässiges Schulwesen, das jedem Kind und Jugendlichen einen passgenauen Weg für seine individuelle Entwicklung ermöglicht – bei einem starken Wahlrecht der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schüler. So können Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf nach bestimmten Vorgaben gemeinsam an allgemeinen Schulen lernen.